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LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 12 R 55/19 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.10.2020 - L 12 R 55/19 (https://dejure.org/2020,77443)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - L 12 R 55/19 (https://dejure.org/2020,77443)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 26.03.2019 - S 51 R 220/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 12 R 55/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 12 R 55/19
Hinweise auf eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen, das Vorliegen einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung, auf ein Unvermögen der Klägerin, einen leidensgerechten Arbeitsplatz werktäglich mit zumutbarem Aufwand aufzusuchen (sogenannte rentenrechtliche "Wegefähigkeit") oder sonstige Umstände, die den Arbeitsmarkt ausnahmsweise als für die Klägerin gleichwohl verschlossen erscheinen lassen würden (vgl. zusammenfassend zuletzt insbesondere BSG, Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R) sind aus den vorliegenden Erkenntnissen auch für den Senat nicht ersichtlich. - BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R
Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 12 R 55/19
Die Klägerin kann nach der von ihr erworbenen Qualifikation und dem von ihr tatsächlich zuletzt ausgeübten Beruf als Altenpflegehelferin keinen Berufsschutz im Sinne der vom BSG in ständiger Rechtsprechung entwickelten Berufsgruppenschema (vgl. nur u.a. BSG, Urteil vom 1.9.1999 - B 13 RJ 89/98 R) für sich beanspruchen. - LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 12 R 55/19
Die hiergegen von der Klägerin zunächst am 21.12.2016 vor dem Sozialgericht (SG) Oldenburg erhobene Klage (S 5 R 274/16) nahm die Klägerin unter dem 14.3.2017 nach einem entsprechenden Hinweis des SG auf die Versäumung der Klagefrist zurück; zugleich beantragte sie auf Empfehlung des SG die Überprüfung der ablehnenden Entscheidung gem. § 44 SGB X. - BSG, 27.04.1979 - 4 RJ 107/77
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 12 R 55/19
Das Risiko, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, liegt dabei - worauf die Klägerin wiederholt hingewiesen wurde - nicht im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern obliegt der Arbeitslosenversicherung (st.Rspr, vgl. bereits BSG, Urteil vom 27.4.1979 - 4 RJ 107/77).